
Kompass im Finanz-Dschungel
Wer hilft mir, wenn das Geld nicht reicht? Der neue Beobachter-Ratgeber «Finanzhilfen» erklärt, wer wann Anspruch auf staatliche Unterstützung hat.
Mit Ergänzungsleistungen, Invalidenrente oder Krankentaggeld beschäftigen sich die wenigsten gern. Doch wir alle können in eine finanzielle Notlage geraten – schneller, als die meisten denken. Dann werden Fragen nach Ansprüchen, Anlaufstellen und Rechtsgrundlagen schnell aktuell.
Die Schweiz hat zwar ein gut ausgebautes soziales Netz. Doch dieses wirkt oft auch wie ein undurchdringlicher Dschungel, in dem man sich ohne Hilfe kaum zurechtfindet. Der neue Beobachter-Ratgeber «Finanzhilfen» ist ein praxisnaher Leitfaden, der Auswege aufzeigt. Wann habe ich Anspruch auf Finanzhilfe? Wie komme ich zu diesem Geld bei IV, AHV, EL oder Sozialhilfe? Und was genau bedeuten UVG, ALV, KGV, IPV und Co.?
Viele der Berechtigten wissen nicht, dass sie Ansprüche auf finanzielle Hilfen hätten. Diese muss man zudem aktiv beantragen – ein komplexer Prozess, der eine hohe Hürde darstellt. Selbst die AHV kommt ohne Anmeldung nicht aufs Konto. Manche Finanzhilfen wie etwa die Ergänzungsleistungen sind auch mit Scham besetzt, obwohl der Anspruch gesetzlich festgelegt ist. Über 15 Prozent der Berechtigten, schätzt Pro Senectute Schweiz, beantragen keine Ergänzungsleistungen und müssen mit einem entsprechend kleinen Budget leben.
EL sind keine Almosen
Staatliche Ergänzungsleistungen (EL) erhält, wer in der Schweiz wohnt und mit den Renten aus AHV, IV und allenfalls der Pensionskasse finanziell nicht über die Runden kommt. Auf Ergänzungsleistungen gibt es einen klaren gesetzlichen Anspruch, es handelt sich also nicht um «Almosen». Viele Leute benötigen EL, wenn sie ins Alters- oder Pflegeheim ziehen. Solange jedoch noch zu viel Vermögen vorhanden ist, gibt es keine EL. Genauso wenig, wenn man zuvor Vermögen verschenkt hat.
Aufgebaut ist der Ratgeber entlang der aufeinanderfolgenden Lebensphasen von der Kindheit bis zur Pensionierung. Er beantwortet etwa die folgenden Fragen:
- Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung oder Vaterschaftsurlaub?
- Wer bezahlt was beim Spitalaufenthalt?
- Lohnt sich ein Wechsel der Grundversicherung?
- Welche Unterstützung erhält man bei Pflegebedürftigkeit?
- Welche Pflichten haben Arbeitslose?
- Ausgesteuert – und jetzt?
- Wer erhält Geld von der IV?
- Was bedeuten Obligatorium und Überobligatorium bei der Pensionskasse?
- Rente oder Kapital – was ist besser?
- Wie wird ein Alters- oder Pflegeheimplatz finanziert?
- Was gilt für Personen ohne Schweizer Pass?
- Kann ich mein Haus an die Kinder verschenken und trotzdem Ergänzungsleistungen beziehen?
- Welche Sanktionen gibt es in der Sozialhilfe?

Das Buch von Corinne Strebel Schlatter, der Leiterin des Beobachter-Beratungszentrums der Zeitschrift «Beobachter», zeigt, welche Rechte man hat und wie man vorgeht, um zum Geld zu kommen, das einem zusteht. Im umfassenden Anhang findet man wichtige Beratungs- und Anlaufstellen in allen Kantonen sowie massgebende Gesetze und Verordnungen rund um Krankheit, Unfall, Invalidität, AHV, Schulden, Alimente, Prämienverbilligung, Lohnfortzahlung sowie zur AHV-Übergangsregelung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969. Ein Download-Ordner bietet weiterführende Links.
Corinne Strebel Schlatter: Finanzhilfen. Habe ich Anspruch auf EL, IV, Sozialhilfe & Co.? 320 Seiten, Beobachter-Verlag, CHF 29.90.
Diese Finanzhilfen werden im Buch erklärt
Für Kinder:
Alimente, Familienzulagen, Stipendien, Kinder- und Waisenrenten, Leistungen für beeinträchtigte Kinder, Mutterschaftsentschädigung, Elternurlaub
Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit:
Krankenkasse, Zusatzversicherungen, Prämienverbilligung, Lohnfortzahlung, Krankentaggeldversicherung, Alters- oder Pflegeheimfinanzierung
Nach einem Unfall:
Unfallversicherung UVG/KVG, Hilflosenentschädigung, Integritätsentschädigung, Hinterlassenenrenten
Bei Arbeitslosigkeit:
Arbeitslosenversicherung, Überbrückungsleistungen
Bei Invalidität:
Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Assistenzbeitrag
Im Alter: AHV-Altersrenten, Hinterlassenenrenten, Pensionskassenrenten, EL
Vom Sozialdienst: Sozialhilfe, Integrationszulage, Verwandtenunterstützung