Was bleibt, wenn wir gehen?
Die «Woche des Testaments» vom 9. bis 12. September bietet Gelegenheit, darüber nachzudenken, wen oder welche Organisation man nach seinem Tod unterstützen möchte. Erfahrene Notarinnen und Notare geben kostenlos Tipps.
Den internationalen Tag des Testaments am 13. September riefen gemeinnützige Organisationen ins Leben, um die Öffentlichkeit auf die Möglichkeit einer Testamentsspende aufmerksam zu machen. Mit einem Testament kann man festhalten, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll – und dadurch über das eigene Leben hinaus Gutes tun, ein Zeichen setzen und sicherstellen, dass die eigenen Werte und Ideale weiterwirken.
Neben Familie, Freundinnen und Freunden hat man mit einem Legat die Möglichkeit, mit einem festen Geldbetrag auch eine Organisation zu unterstützen, die einem am Herzen liegt. Gemeinnützige Organisationen nutzen den Tag deshalb , um auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen und auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich via Testament für eine sinnvolle Sache einzusetzen.
Für viele Non-Profit-Organisationen sind Legate bedeutende Spenden, mit denen sie Bedürftige unterstützen und damit wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft leisten können. Der Verein «Allianz für das Gemeinwohl», dem verschiedene Organisationen angehören, hat das Ziel, dass ein grösserer Teil des vererbten Vermögens dem gemeinnützigen Sektor zugutekommt. Er bietet auch Informationen und Vorlagen zum Thema Testament und Vererben auf weiterwirken.ch
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Gemeinsam mit dem Schweizer Notarenverband bietet die «Allianz für das Gemeinwohl» aus verschiedenen Hilfswerken eine kostenlose telefonische Beratungshotline rund ums Testament an. In einem 15-minütigen Gespräch beantworten erfahrene Notarinnen und Notare individuelle Fragen zur Testamentserstellung, zur Gültigkeit und wie man auch Non-Profit Organisationen berücksichtigen kann – persönlich, vertraulich und ohne Verpflichtung.
So nehmen Sie teil: Buchen Sie online ein passendes Zeitfenster oder rufen Sie am Montag, 8. September 2025 unter Telefon 031 310 58 11 an, um sich einen Termin zu sichern. Zum vereinbarten Zeitpunkt ruft Sie eine Notarin oder ein Notar an.