Testament: Das Internet hilft
In einem Testament hält man fest, wem man was vererben und vermachen möchte. Dabei kann einen der Computer unterstützen: Ein Online-Testament-Konfigurator führt strukturiert und anonym durch die Schritte der Nachlassplanung – bis hin zur individuellen Vorlage, die es handschriftlich zu übertragen gilt.
Das Testament gehört zu den Vorsätzen, die man gerne aufschiebt – zu kompliziert, zu schmerzhaft, sich mit der eigenen Endlichkeit zu befassen. Ein Online-Testament-Konfigurator leistet hier wertvolle Dienste. Er erfasst die persönliche Lebenssituation, Erbinnen und Erben sowie Personen und Institutionen, denen man Geld oder andere Vermögenswerte vermachen möchte. Eine automatisch erstellte Vorlage stellt sicher, dass letztlich alles den formalen Vorgaben genügt.
So geht’s
Zunächst klickt man an, welche verwandten Personen im eigenen Umfeld leben – etwa Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Nichten und Neffen, Tanten oder Cousins und deren Nachkommen. Darauf zeigt eine Übersicht, wie die Verteilung mit und ohne Testament aussieht. Falls man kein Testament verfasst, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen und der Nachlass geht an die Familienangehörigen oder – falls diese fehlen – an Kanton und/oder Gemeinde. Mit einem Testament hingegen kann man über die Quote des Vermögens, die nicht an die Pflichterben geht, frei verfügen.
Nach geklärter Ausgangslage wird das Testament nun in vier Schritten erstellt. Als erstes werden Erbinnen und Erben eruiert, die einen Pflichtteil erhalten – sie kann man ohne gute Gründe nicht übergehen. Zweitens lassen sich weitere Personen und Institutionen erfassen, denen man einen Anteil der frei verfügbaren Vermögensquote zuteilen will. Sie gehören wie die Pflichtteils-Erben zur sogenannten Erbengemeinschaft. Diese entsteht laut Gesetz automatisch mit dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers, die/der mehr als eine erbende Person hinterlässt.
Im dritten Schritt erfasst man die sogenannten Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmer. Mit einem Vermächtnis – auch Legat genannt – lassen sich weitere Person und Institutionen begünstigen. Ein Vermächtnis ist entweder ein prozentualer Anteil am Nachlass, eine Sache wie Möbel oder Schuck oder ein bestimmter Geldbetrag. Im vierten und letzten Schritt geht es ans Verteilen der frei verfügbaren Quote an ausgewählte Personen und Institutionen. Schieberegler sorgen dafür, dass man den Überblick behält und dass die Summe 100 Prozent nicht überschreitet.
Nur handschriftlich gültig
Schliesslich steht die persönliche Testamentsvorlage zum Download bereit. Das Dokument muss nun von Hand abgeschrieben und um die Namen von Erben und Vermächtnisnehmerinnen ergänzt werden. Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben ist. Es darf auch keinerlei Korrekturen oder Streichungen beinhalten.
Das Testament sollte gut auffindbar in den eigenen vier Wänden und gegebenenfalls zusätzlich bei der zuständigen Stelle der Wohngemeinde oder einem Notariat hinterlegt werden. Es wird empfohlen, das Original von Zeit zu Zeit auf seine Aktualität zu prüfen. Insbesondere bei Veränderung der Vermögens- oder Lebenssituation wie bei Heirat oder Scheidung oder beim Tod eines Erben oder einer Erbin macht eine Anpassung Sinn.
Online-Testament-Konfiguratoren etwa bei «weiter wirken», der Allianz wohltätiger Organisationen, die sich für das gemeinnützige Vererben starkmacht, oder bei Pro Senectute Schweiz.