Söhne und Töchter, die ihre alten Eltern betreuen, leisten Arbeit und investieren Zeit. Ein Betreuungs- und Pflegevertrag regelt die Entschädigung. Vorlagen dazu gibt es bei Pro Senectute.
Ich sorge regelmässig für meine Eltern, mache die Wäsche, fahre sie zum Arzt und unterstütze sie im Haushalt. Da ich als einziges von uns drei Geschwistern in ihrer Nähe wohne, ist das irgendwie selbstverständlich. Trotzdem komme ich mir manchmal ausgenutzt vor. Was kann ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, einen Betreuungs- und Pflegevertrag abzuschliessen. Je besser die Aufgaben mit dem Netz rund um und mit dem älteren Menschen abgesprochen sind, umso langfristiger kann die Hilfe erfolgen. Wird vorab alles Nötige geklärt, können auch keine Missverständnisse entstehen. Wenn immer möglich sollte ein solcher Vertrag mit Hilfe einer Pro-Senectute-Sozialberaterin eingerichtet werden. Wenn diese die Moderation und Beratung übernimmt, kommen die pflegenden Angehörigen nicht in eine schwierige Doppelrolle: Mit dem Pflegevertrag werden sie ja auch Arbeitnehmerinnen; gleichzeitig sind sie Bezugspersonen.
Im Betreuungs- und Pflegevertrag werden die Ansprüche und der Umfang der Arbeiten festgehalten – von reinen Betreuungsaufgaben zu pflegerischen Handreichungen, von Haushaltführung zu Nachteinsätzen. Im Vorfeld gilt es festzulegen, wo diese erfolgen sollen: ob beim Senior oder der Seniorin zu Hause oder bei der betreuenden Person im Haushalt. Je nachdem fallen auch Kosten für die Miete an. Zudem werden die Grenzen der Verantwortung festgelegt.
Von Pro Senectute aus empfehlen wir idealerweise eine Aufteilung zwischen Personensorge und finanzieller Verantwortung. Schliesslich wird die Höhe der Entschädigung berechnet; diese kann individuell festgelegt werden. Auf der Homepage von Pro Senectute Schweiz (Adresse am Ende des Artikels) finden sich die Erhebungsblätter, um einen Betreuungs- und Pflegevertrag gut auszugestalten. Pro Senectute richtet sich nach den Vorgaben von Budgetberatung Schweiz (www.budgetberatung.ch). Dabei liegt der Stundenansatz zwischen CHF 24.– und 30.– .
Der Vertrag wird durch die Unterschrift der alten Eltern – sofern sie noch urteilsfähig sind – und der betreuenden Tochter oder des betreuenden Sohnes rechtsgültig. Die Unterschrift der anderen Angehörigen ist fakultativ im Sinne der Kenntnisnahme.
Wir befürworten die monatliche Abrechnung und Auszahlung an die Angehörigen. Bei der Entschädigung ist es wichtig zu beachten, dass auch die AHV-Beiträge abgerechnet werden müssen. Die Pro-Senectute-Sozialberatung hilft, alle finanziellen Fragen wie Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung, allfällige Ergänzungsleistungen etc. zu klären. Merkblätter und Vorlagen für einen Betreuungs- und Pflegevertrag sind auf der Homepage von Pro Senectute Schweiz hinterlegt.
Rückmeldungen von betreuenden Angehörigen zeigen uns, dass sie die Gespräche als gute Standortbestimmung und Klärung erfahren werden und ein verbindlicher Vertrag das Betreuungs- und Pflegenetz langfristig aufrecht erhalten kann. Wir sind überzeugt: Wenn die Aufgaben klug und richtig auf die Angehörigen verteilt werden, verhilft dies den alten Eltern zum längeren Verbleib zu Hause und zum Frieden in der Familie.
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