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Digitaler Nachlass – am besten gleich regeln

Das Internet vergisst nicht. Auch nicht nach dem Tod. Das digitale Erbe will darum gut vorbereitet sein.

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wo Sie online überall unterwegs sind? Dort ein E-Mail-Konto, da ein Account auf einer Social-Media-Plattform, hier ein Online-Abo und natürlich das ganze E-Banking … Es ist nicht immer einfach, den Überblick zu wahren. Doch wer sich mit seiner Endlichkeit beschäftigt, sollte auch den digitalen Nachlass regeln. Laut der Plattform Helvetic Care haben das über 90 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer noch vor sich.

«In der Schweiz endet die Persönlichkeit mit dem Tod (Art. 31 Abs. 1 ZGB). Entsprechend kennt das Schweizer Recht keinen postmortalen Persönlichkeitsschutz», hält die Studie «Tod im digitalen Zeitalter – Rechtliche Ergänzung» nüchtern fest, die im Auftrag der Schweizer Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) im vergangenen Jahr zusammen mit der umfassenden Studie «Tod im digitalen Zeitalter» erstellt wurde, die auch philosophische und ethische Aspekte betrachtet.

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