Auch in der schwierigen Corona-Situation müssen der Schutz der älteren Menschen, ein würdiges Leben bis zum Tod und der Respekt gegenüber der persönlichen Einstellung zum Sterben Platz haben. Gedanken dazu sollen wohlüberlegt und in Ruhe stattfinden können.
Die Corona-Pandemie hat uns in den letzten Monaten fest im Griff: Während wir uns seit letztem Frühjahr an das Bild von Menschen mit Schutzmasken gewöhnt haben, schockten uns im Herbst Medienberichte von Intensivstationen, die an Kapazitätsgrenzen stossen und Diskussionen rund um die mögliche Triage von Corona-Patientinnen und -Patienten. Das stimmt nachdenklich und kann auch Angst machen.
Es ist deshalb wichtig, dass wir uns alle mit dem Sterben und der eigenen Endlichkeit befassen. Egal, ob jung oder alt, ob für uns allein oder in der Familie. Was würde ich wollen, wenn ich schwer an Corona erkranken und hospitalisiert werden müsste? Möchte ich, dass mir in jedem Fall mit lebensverlängernden Massnahmen geholfen wird oder nur in gewissen Fällen? Ziehe ich es vor, dass mir mit einer palliativen Pflege die Schmerzen genommen werden und mein Leid gelindert wird? Alles schwierige Fragen, die nicht erst in einer Notsituation geklärt werden sollten.
Aus Rückmeldungen wissen wir, dass bei einer möglichen Covid-19-Erkrankung der Wunsch besteht, das Thema der künstlichen Beatmung regeln zu können. Deshalb entwickelte Pro Senectute mit Partnerorganisationen ein neues Informationsblatt, in dem Wissenswertes zur Infektion mit dem Coronavirus und zu den Behandlungswegen erläutert wird. Darin enthalten sind auch Denkanstösse, die helfen, sich der persönlichen Behandlungswünsche bei einer Ansteckung bewusst zu werden.
Zusatzblatt zur Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird grundsätzlich festgehalten, wie man zu medizinischen Behandlungsfragen steht, falls man nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügt. Dass die Urteilsunfähigkeit bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus eintritt, ist eher unwahrscheinlich. Trotzdem ist es wichtig, seinen Willen in Bezug auf eine allfällige Erkrankung mit seinen Angehörigen und der vertretungsberechtigten Person zu besprechen. Liegt bereits eine Patientenverfügung vor und kommt man zum Schluss, dass die grundsätzliche Haltung gegenüber lebensverlängernden Massnahmen bei einer Erkrankung an Covid-19 abweicht, kann man seinen Willen auf einem zusätzlichen Blatt frei formulieren und es der Patientenverfügung beilegen. Darin kann man etwa festhalten, in welchem Fall eine künstliche Beatmung zugunsten einer umfassenden palliativen Betreuung abgelehnt wird. Die Bemerkungen auf dem Zusatzblatt müssen datiert und unterschrieben werden. Wichtig ist, dass das persönliche Umfeld und der Hausarzt über das Zusatzblatt informiert sind. Denn auch jetzt gilt: Wichtige Entscheidungen brauchen ihre Zeit und ein offenes Gespräch mit seinen Nächsten über das Leben und Sterben, über Wünsche, Hoffnungen und Ängste.
Pro Senectute setzt sich angesichts der Pandemie mit aller Kraft dafür ein, dass bei einem Engpass an Intensivbetten allen Corona-Betroffenen – egal welchen Alters – die gleiche Chance auf eine Heilungseinschätzung gewährt wird.
Unterlagen und Beratung
Unter prosenectute.ch finden Sie Wissenswertes rund um die Regelung der persönlichen Wünsche sowie unter der Rubrik «Patientenverfügung» das Informationsblatt zu Covid-19. Pro Senectute bietet Vorlagen für die Patientenverfügung, den Vorsorgeauftrag, die Anordnungen für den Todesfall und Erläuterungen zum Testament. Die Pro-Senectute-Beratungsstellen beraten Sie gerne zu diesen Themen.
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