Pflegende Angehörige können sich bei Spitex-Organisationen anstellen und für ihre Arbeit bezahlen lassen. Das sorgt für Schlagzeilen. Worum genau geht es? Die Zeitlupe beantwortet Fragen.
Text: Annegret Honegger
Wer seine an Demenz erkrankte Partnerin, sein behindertes Kind oder eine chronisch kranke Person im eigenen Umfeld begleitet und pflegt, leistet viel. Nicht nur für die Familie, sondern auch für die Gesellschaft. In der Schweiz arbeiten etwa 600 000 pflegende Angehörige meist unbezahlt für umgerechnet über drei Milliarden Franken pro Jahr. In Zeiten des Fachkräftemangels entlasten sie Fachleute, Heime und Spitäler sowie das Gesundheitswesen. Und werden immer wichtiger, weil ältere Menschen möglichst lange daheim leben möchten.
Angehörigenpflege ist physisch wie psychisch anstrengend und bedeutet oft eine finanzielle Einbusse. Meist sind es Frauen, die ihr Pensum reduzieren oder ihre berufliche Laufbahn unterbrechen. 2006 und 2019 entschieden Versicherungs- und Bundesgericht, dass pflegende Angehörige ärztlich verordnete Grundpflege über die Krankenkasse abrechnen können, wenn sie bei einer Spitex-Organisation angestellt sind.
Wer kann mit der Krankenkasse abrechnen?
Erwachsene, die regelmässig einen nahestehenden Menschen pflegen. Die Spitex-Organisation als Arbeitgeberin klärt den Pflegebedarf ab und begleitet die Angehörigen fachlich. Das mittlere Arbeitspensum liegt bei etwa 20 bis 25 Prozent.
Welche Leistungen werden bezahlt?
Nur die Grundpflege, also einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim An- und Auskleiden, Duschen, Essen, bei der Zahnpflege oder auf der Toilette. Nicht vergütet werden Haushaltshilfe, Einkaufen, Kochen oder administrative Unterstützung, da sie nicht zur Pflege, sondern zur Betreuung gehören.
Wer bezahlt was?
Grundpflege zu Hause wird aus drei Quellen finanziert. Krankenkassen bezahlen schweizweit 52.60 Franken pro Stunde. Die pflegebedürftige Person beteiligt sich mit maximal 15.95 Franken pro Tag. Kantone und Gemeinden übernehmen die Restkosten, sodass Spitex-Organisationen insgesamt etwa 80 Franken pro Stunde Grundpflege erhalten. Davon bezahlen sie pflegenden Angehörigen 35 bis 40 Franken Stundenlohn. Mit dem Rest finanzieren sie Sozialversicherungen, Begleitung, Weiterbildung sowie übrige Aufwände.
In den letzten Jahren nahm die Zahl der angestellten pflegenden Angehörigen und der abgerechneten Stunden stark zu. Spezialisierte Firmen erzielen teils grosse Gewinne, während die Allgemeinheit höhere Prämien und Steuern bezahlt, weil die Kosten für Krankenkassen, Gemeinden und Kantone steigen. Ungelöst bleibt auch, dass Angehörige neben der bezahlten Grundpflege weiterhin unbezahlt umfassende Betreuung leisten.
Welche Massnahmen sind im Gespräch?
Verbände und Politik verlangen schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Anstellung und Qualifikation pflegender Angehöriger, für die Begleitung durch Fachpersonen sowie mehr Transparenz und Kontrolle bei den abgerechneten Leistungen. Der Bundesrat überlässt die Regelung bislang den Kantonen.
Welche Organisationen arbeiten seriös?
Öffentliche und private Spitex-Organisationen wie auch gewinnorientierte Firmen stellen pflegende Angehörige an. Achten Sie auf die Rahmenbedingungen: Etwa wie eine Organisation Sie fachlich unterstützt und weiterbildet oder wie viel Sie verdienen, da nur Grundpflegeleistungen, nicht aber die Betreuung entschädigt werden. Pro Senectute kann Sie beraten, welche Organisationen in Ihrer Region aktiv sind.
Was, wenn das Geld nicht reicht?
Ob mit oder ohne Anstellung: Pflege zu Hause geht ins Geld. Helfen können Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, Pflegezulagen, Assistenzbeiträge der Invalidenversicherung oder Steuerabzüge für Pflege- und Betreuungskosten. Lassen Sie sich bei der Gemeinde oder bei Pro Senectute beraten – auch dazu, welche Entlastungsdienste Sie unterstützen können.
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