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Unterstützung: Wenn das Geld knapp ist

In der Schweiz gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die finanzielle Unterstützung bieten, wenn die Rente nicht ausreicht.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Alter finanzielle ­Unterstützung benötige?
Wenn Ihre Rente nicht ausreicht, können Sie sich an Organisationen wie Pro Senectute wenden. Dort prüft man, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. ­Anschliessend wird geprüft, ob Ihr Bedarf über staatliche individuelle Finanzhilfen oder über den spe­ziellen Einzelhilfefonds gedeckt ­werden kann.

Wie muss ich vorgehen und welche Bedingungen sind damit verbunden?
Anträge auf finanzielle Unterstützung können Sie über die zuständige kantonale oder interkantonale ­Pro-Senectute-Organisation stellen. Diese Unterstützung wird subsidiär gewährt. Das heisst, sie kommt nur dann zum Einsatz, wenn andere Unterstützungsleistungen nicht ausreichen. Die Unterstützung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Sie kann auch Personen knapp über der Armutsgrenze oder solchen, die nicht EL-berechtigt sind, zugutekommen, solange der Ver­wendungszweck den Reglementen entspricht.

Welche Leistungen bezahlt Pro Senectute jährlich über individuelle Finanzhilfen und den Einzelhilfefonds aus?
Im Jahr 2023 hat Pro Senectute über 15 Millionen Schweizer Franken an individuellen Finanzhilfen ausbezahlt.

Wer überprüft, ob die Finanzhilfen korrekt ausbezahlt werden?
Die Rechenschaftspflicht über die Finanzhilfen obliegt Pro Senectute Schweiz. Die Organisation muss transparent über die Verwendung der Mittel berichten. So muss sie ­sicherstellen, dass die Gelder gemäss festgelegten Kriterien und Zwecken eingesetzt werden. Dies wird jährlich von einer unabhängigen Stelle überprüft.

Wie finanziert Pro Senectute diese Finanzhilfen?
Pro Senectute Schweiz erhält jährlich Mittel vom Bund für die individuellen Finanzhilfen. Der Einzelhilfefonds ist dagegen existenziell auf private Zuwendungen, Spenden und ­Legate angewiesen.

Gibt es eine Liste öffentlich zugänglicher Anlaufstellen für Bedürftige in der Schweiz?
In der Regel sind die lokalen Organisationen von Pro Senectute mit den zuständigen Anlaufstellen vertraut. Da deren Verfügbarkeit jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann, empfehlen wir, sich zusätzlich an die örtliche Gemeindeverwaltung zu wenden. Für einen umfassenden Überblick ist zudem die Website stiftungschweiz.ch hilfreich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt an andere Hilfsorganisationen wie Caritas oder die Winterhilfe zu wenden, die ebenfalls Unterstützung anbieten können.

Mehr Informationen: prosenectute.ch

Beitrag vom 13.05.2024

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