© shutterstock

Wie viel Lärm ist erlaubt?

Nachbarn haben gegenseitig Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihre Tiere keine übermässigen Lärm- oder Geruchsemissionen verursachen, die für die anderen unzumutbar ist. Bleibt die Frage, wo die Grenze liegt. 

Gerade Hundelärm ist ein klassischer nachbarrechtlicher Streitpunkt. Selbstverständlich bellen Hunde, und dies kann ihnen nicht einfach abgewöhnt werden. Es ist ein wichtiges natürliches Kommunikationsinstrument, das den Tieren etwa zur Begrüssung oder Aufforderung zum Spiel, aber auch zur Verteidigung dient. Von Anwohnerinnen und Anwohnern darf deshalb auch ein gewisses Mass an Toleranz verlangt werden. Die Frage ist, wo die Grenze zwischen zumutbarem und unzumutbarem Lärm zu ziehen ist.

Die konkreten Umstände sind entscheidend

Für die Beurteilung des Begriffs der Übermässigkeit bzw. der Zumutbarkeit eines Lärms müssen stets die konkreten Umstände des Einzelfalls betrachtet werden. Zudem ist nicht entscheidend, ob der Tierlärm für die betroffene Person zu viel ist, sondern wie die Situation von einem Durchschnittsmenschen beurteilt werden würde. Gelegentliches Hundegebell oder Vogelgezwitscher beispielsweise ist daher bestimmt tolerierbar, nicht aber das stundenlange schrille Schreien eines Papageis oder das pausenlose Gebell eines Hundes. 

Das Thema interessiert Sie?

Werden Sie Abonnent/in der Zeitlupe.

Neben den Print-Ausgaben der Zeitlupe erhalten Sie Zugang zu sämtlichen Online-Inhalten von zeitlupe.ch, können sich alle Magazin-Artikel mit Hördateien vorlesen lassen und erhalten Zugang zur Online-Community «Treffpunkt».

Zeitlupe abonnieren oder