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Tiere eignen sich nicht als Weihnachtspräsent

Bei vielen Kindern kommt der Tag, an dem der Teddybär nicht mehr interessant ist und sie sich vielmehr ein echtes Tier zum Spielen wünschen. Gerade zur Weihnachtszeit kommen Eltern oder andere Verwandte diesem Wunsch oftmals nach und überraschen ihren Sprössling mit einem Tier. Doch in vielen Fällen hält die Freude am neuen Kameraden nicht lange an. 

Tiere können zweifellos viel Freude bereiten. Ihre Haltung bedeutet aber auch eine grosse Verantwortung und bringt eine Reihe von Pflichten mit sich. Wer einem Tier ein artgerechtes Dasein bieten möchte, muss insbesondere über ausreichend Zeit und Geduld, genügend Platz sowie auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Dennoch sind Tiere gerade zur Weihnachtszeit noch immer beliebte Geschenke für Kinder.

Viele Tiere eignen sich nicht für Kinder

Aus der Sicht des Tierschutzes ist von Tiergeschenken grundsätzlich abzuraten. Die artgerechte Haltung eines Tieres erfordert Fachkenntnisse über seine Bedürfnisse und arttypischen Verhaltensweisen. Die meisten Tierarten sind anspruchsvoll in der Pflege und für Kinder nicht geeignet, da sie von ihnen ohne sorgfältige Unterrichtung durch die Eltern in der Regel als Spielzeug betrachtet und entsprechend behandelt werden.

Gerade bei Kindern beliebte Tiere wie Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster oder Chinchillas sind keine Kuscheltiere und dürfen nicht nach Belieben hochgehoben oder umhergetragen werden. Was für die Kinder ein Vergnügen darstellt, versetzt die Tiere in erheblichen Stress. Ebenfalls eine Belastung bedeutet der ungewohnte Rhythmus, wenn Kinder tagsüber mit den von Natur aus dämmerungs- oder nachtaktiven Tieren spielen wollen.

Das Interesse schwindet oft schnell

Hinzu kommt, dass die anfängliche Begeisterung über das lebende Geschenk oftmals bald abflaut, weil die niedlichen Jungtiere schnell zu gross und arbeitsintensiv und damit für den Beschenkten ganz allgemein lästig werden. Als Folge davon werden viele Tiere ins Heim abgeschoben, weiterverschenkt, verkauft oder sogar ausgesetzt. Deshalb ist bei geplanten Tiergeschenken ganz besonders zu beachten, was für die Anschaffung allgemein gilt: Die artgerechte Haltung beim neuen Eigentümer muss in jedem Fall gewährleistet sein. Der Schenkende sollte daher vorgängig einige Fragen abklären: Ist der Beschenkte wirklich bereit, mehrere Jahre für ein Tier zu sorgen? Darf er in seiner Mietwohnung überhaupt Tiere halten? Und ist die ganze Familie damit einverstanden, das Tier bei sich aufzunehmen? 

Wer jemandem eine Freude machen will, sollte sich also gut überlegen, ob ein lebendiges Tier wirklich das richtige Geschenk ist. Weil die Ansprüche an die Tierhaltung oft unterschätzt werden, ist es eventuell sinnvoller, zuerst ein Buch über die Bedürfnisse der betreffenden Tierart zu schenken. So kann sich die Person ein Bild davon machen, welche Verantwortung mit der Haltung eines Tieres verbunden ist, und entsprechend entscheiden, ob sie hierfür bereit ist oder nicht.

Beitrag vom 11.12.2019
Christine Künzli

MLaw, ist stv. Geschäftsleiterin und Rechtsanwältin bei der Stiftung Tier im Recht.
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