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Heimeintritt – was passiert mit der 1. Säule?

AHV-Renten-Fachfrau Fiona Renggli erklärt, was es bei einem Wechsel von der eigenen Wohnung ins Alterszentrum zu beachten gilt, insbesondere auch, wenn man Ergänzungsleistungen bezieht.

Die Ausgangslage

Mein Vater hatte vor einiger Zeit einen Unfall, ist deshalb nicht mehr selbstständig und musste ins Pflegeheim. Er bezieht nebst seiner Rente auch seit Längerem Ergänzungsleistungen. Da die Zeit der Umstellung sehr turbulent war und ich die Kosten in der Zwischenzeit für ihn überbrückt habe, gelangen wir mit diesem Anliegen erst jetzt an Sie. Die Kosten für das Heim sind natürlich um einiges höher als seine Eigentumswohnung. Deshalb möchte ich nun fragen, ob die Ergänzungsleistungen diese Kosten berücksichtigen können. Ebenfalls spielen wir mit dem Gedanken, die Eigentumswohnung zu verkaufen, und möchten deshalb wissen, was wir dabei berücksichtigen sollten.

Die Antwort

Die Ergänzungsleistungen (EL) berechnen sich vereinfacht gesagt so, dass die Ausgaben einer Person den Einnahmen gegenübergestellt werden. Die Differenz entspricht dann der Ergänzungsleistung. Natürlich gilt es dabei Regelungen zu beachten, z.B. welche Kosten in welchem Umfang in die Berechnung einfliessen dürfen. Bei der Berechnung der Anspruchshöhe berücksichtigen die EL die Heimkosten als Ausgabe. Sie ersetzen also quasi die Ausgaben für eine Wohnung oder ein Haus.

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